📞 +41 52 505 66 50 [email protected] 📍 Vorstadt 8, 8200 Schaffhausen

Richtlinien und Nutzungsbedingungen

Diese Seite enthält alle wichtigen Richtlinien für die Nutzung unseres Portals sowie Informationen über die gesetzlichen Grundlagen der digitalen Vignette.

Nutzungsrichtlinien des Portals

Die Nutzung dieses Portals unterliegt folgenden Grundsätzen:

Gesetzliche Grundlagen

Die digitale Vignette basiert auf folgenden Rechtsgrundlagen:

Ausnahmen und Grenzen

Vorbereitung – Vollständige Checkliste

Einsprachen und Beschwerden

Falls Sie eine Busse erhalten haben oder der Meinung sind, dass Ihre Vignette zu Unrecht nicht im Register eingetragen wurde, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  1. Schriftliche Einsprache beim Bundesamt für Strassen (ASTRA), Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Bussenbescheids.
  2. Online-Formular auf der ASTRA-Website (astra.admin.ch) unter "Kontakt und Beschwerden".
  3. Angaben in der Einsprache: Kennzeichen, Kaufdatum, Kaufkanal, Transaktionsnummer, Kopie der Kaufbestätigung.
  4. Bearbeitungszeit: In der Regel 30–60 Arbeitstage.
  5. Rechtsmittel: Bei Ablehnung der Einsprache kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht werden.

Haftungsausschluss

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschliesslich deren Betreiber verantwortlich.

Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.