Richtlinien und Nutzungsbedingungen
Diese Seite enthält alle wichtigen Richtlinien für die Nutzung unseres Portals sowie Informationen über die gesetzlichen Grundlagen der digitalen Vignette.
Nutzungsrichtlinien des Portals
Die Nutzung dieses Portals unterliegt folgenden Grundsätzen:
- Die Informationen auf dieser Website dienen ausschliesslich zu Informationszwecken.
- Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen.
- Für verbindliche Informationen wenden Sie sich bitte direkt an das ASTRA.
- Die Nutzung der Website ist kostenlos und ohne Registrierung möglich.
- Wir erheben keine personenbezogenen Daten ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung.
Gesetzliche Grundlagen
Die digitale Vignette basiert auf folgenden Rechtsgrundlagen:
- Nationalstrassenabgabegesetz (NSAG)
- Nationalstrassenabgabeverordnung (NSAV)
- Strassenverkehrsgesetz (SVG)
- Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV)
Ausnahmen und Grenzen
- Vignettenfreie Nationalstrassen (Liste auf ASTRA-Website)
- Fahrzeuge über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht (LSVA-pflichtig)
- Fahrzeuge der Armee und Polizei im Einsatz
- Fahrzeuge des Zivilschutzes und der Feuerwehr im Einsatz
- Fahrzeuge, die ausschliesslich vignettenfreie Strassen nutzen
- Diplomatische Fahrzeuge mit entsprechenden Ausnahmen
- Fahrzeuge mit Sondergenehmigung des ASTRA
- Historische Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen (je nach Kanton)
- Fahrzeuge im Transit ohne Nutzung des Nationalstrassennetzes
Vorbereitung – Vollständige Checkliste
- Fahrzeugausweis aktuell und vollständig
- Kennzeichen korrekt und lesbar
- Gültige E-Mail-Adresse für Kaufbestätigung
- Zahlungsmittel bereit (Kreditkarte, Debitkarte)
- Internetverbindung für Online-Kauf
- Kaufbestätigung ausdrucken oder digital speichern
- Gültigkeitsdatum notieren (31. Januar des Folgejahres)
- Bei Mietfahrzeug: Vignettenstatus beim Vermieter prüfen
- Bei ausländischem Kennzeichen: Klebevignette kaufen
- Anhänger separat prüfen (eigene Vignettenpflicht)
- Motorrad separat prüfen (eigene Vignette nötig)
- Notfall-Kontakt des ASTRA gespeichert
- Route über vignettenfreie Strassen als Alternative prüfen
- Kaufbeleg mindestens 2 Jahre aufbewahren
Einsprachen und Beschwerden
Falls Sie eine Busse erhalten haben oder der Meinung sind, dass Ihre Vignette zu Unrecht nicht im Register eingetragen wurde, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Schriftliche Einsprache beim Bundesamt für Strassen (ASTRA), Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Bussenbescheids.
- Online-Formular auf der ASTRA-Website (astra.admin.ch) unter "Kontakt und Beschwerden".
- Angaben in der Einsprache: Kennzeichen, Kaufdatum, Kaufkanal, Transaktionsnummer, Kopie der Kaufbestätigung.
- Bearbeitungszeit: In der Regel 30–60 Arbeitstage.
- Rechtsmittel: Bei Ablehnung der Einsprache kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht werden.
Haftungsausschluss
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